FAQ Stipendium
Ein Formular mit allen benötigten Ausbildungseinheiten ist hier erhältlich.
Eine Krankmeldung ist sowohl an das jeweilige Institut, als auch per Mail an info@grees.uni-stuttgart.de zu senden. Bei der Gesundmeldung am Tag der Wiederaufnahme der Tätigkeit ist gleichermaßen zu verfahren.
Teilnahme an den Veranstaltungen:
- GREES Statusseminar (Pflichttermin)
- GREES Kolloqium (Pflicht, Außnahme: Krankheit oder Urlaub)
- GREES Exkursion (Pflicht, Außnahme: Krankheit)
- GREES Stammtisch (optional)
Weitere Pflichten:
- Jählicher Fortschrittsbericht für den Statusbericht (üblicherweise im Dezember fällig)
- Anmeldung sämtlicher Nebentätigkeiten (z.B. HiWi Tätigkeiten)
Alle Nebentätigkeiten (auch HiWi Verträge an euren Instituten) müssen schriftlich bei uns gemeldet werden.
Gemäß Stipendienvertrag gilt für die Nebentätigkeiten:
- Maximale Arbeitszeit 34 h/Monat (Nebentätigkeit max. 20% der Normarbeitszeit)
- Maximale Zuverdienstgrenze 6000 €/Jahr (brutto)
Für die Anzeige der Nebentätigkeit bitte "Wie zeige ich meine Nebentätigkeit an?" lesen.
Bitte einen kurzen Brief an Peter Radgen, oder als pdf an peter.radgen@ier.uni-stuttgart.de mit folgendem Inhalt:
- Was für eine Nebentätigkeit wird ausgeübt (z.B. geprüfte wissenschaftliche Hilfskraft)
- Wo wird eure Nebentätigkeit ausgeübt (z.B. Institut X, Firma Y, Verein Z)
- Welche Laufzeit hat eurer Vertrag (Konkretes Anfangs und Enddatum)
- Wie hoch ist die monatliche Arbeitszeit / wöchentliche Arbeitszeit
- Wie hoch ist die Vergütung (einschließlich Sonderzahlungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld, etc.))
Bitte Kopie der entsprechenden Verträge mitsenden.
Nebentätigkeiten sollten möglichst vor Aufnahme, spätestens jedoch zwei Wochen nach Arbeitsaufnahme vorgelegt werden.
Nichtbeachtung kann zu Beendigung und Rückforderung des gezahlten Stipendiums führen.
FAQ Promotion
Die/der jeweilige Doktormutter/vater
Die Teilnahme an GRADUS ist für alle Stipendiatinnen und Stipendiaten in GREES verpflichtend.
Alle Informationen zum Gradus Programm finden Sie auf der Homepage.
Um GRADUS erfolgreich abzuschlißen ist es erforderlich, am Ausbildungsprogramm teilzunehmen und einen Fortschrittsbericht zu halten.
Ausbildungsprogramm erfordert die Teilnahme an:
- Wissenschaftliche fachbezogene Lehrveranstaltungen (Umfang 6 LP)
- Fachübergreifende Schlüsselqualifikationen (3 LP)
- Zwei Lehrveranstaltungen zu interdisziplinären Themen
Veranstaltungskalender ist hier erhältlich. Die Kurse sind kostenfrei.
Der Fortschrittsbericht wird mit dem Halten der Präsentation am Statusseminar, sowie der Abgabe des Statusberichts als erledigt betrachtet.
FAQ Statusseminar
Alle Stipendiatinnen und Stipendiaten sind zur Teilnahme am jährlichen Statusseminar verpflichtet.
Der weit im Voraus festgelegte Termin ist verbindlich.
Im Rahmen des GREES Statusseminars ist der Fortschritt des Forschungsvorhabens zu präsentieren. Die Präsentation sollte einen Umfang von 20 Minuten besitzen. Im Anschluss findet eine circa 10 minütige Disskussion statt.
GREESler, die erst kurz vor dem Statusseminar eingestellt werden, sind verpflichtet sich und Ihr Thema in einem kurzen Pitch zu präsentieren.
Es gibt keinen offiziellen Dresscode für die Veranstaltung. Wir empfehlen jedoch das Tragen eines Anzugs/Blazer (ohne Krawatte).
Nein. Das Template für Powerpointfolien und den Statusbericht wird von GREES bereitgestellt, um ein einheitliches Auftreten zu gewährleisten. Template ist hier erhältlich.
FAQ sonstiges Rahmenprogramm
Ja die Teilnahme am GREES Kolloquium ist Pflicht (Ausnahme: Urlaub oder Krankheit).
Ja die Teilnahme an der Exkursion ist Pflicht.
Ihr bekommt vorab eine Agenda, sowie zusätzliche Informationen zur Exkursion via Mail mitgeteilt. Diese beinhaltet auch eine Packliste für zusätzliche Gegenstände (z.B. Sicherheitsschuhe).
Die Reisekosten werden direkt durch GREES bezahlt und belasten nicht die einzelnen Institute.
Reiseanträge sind bei den jeweiligen Dienstvorgesetzten zu stellen.
Nein. Die Termine werden stets vorab per Outlook verteilt. Sofern Ihr kommen möchtet bitte Zusagen, damit wir ausreichend Plätze reservieren können.
FAQ Sonstiges
- Vorträge und andere Publikationen sind nach der Veröffentlichung als zitierfähige Referenz an info@grees.uni-stuttgart.de zusenden
- In den Vorträgen/Publikationen muss angegeben werden, dass die Arbeit im Rahmen von GREES gefördert wird. Bei Präsentationen ist das GREES Logo mindestens ergänzend zu Nutzen.
- Vorträge und andere Publikationen sind nach der Veröffentlichung an uns weiterzuleiten
Der Jahresbericht muss von allen GREESlern erstellt werden. Hierbei wird der Fortschritt des Dissertationsvorhabens beschrieben. Ein Template sowie Zeitplan für die Fertigstellung gibt es etwa Anfang November. Der Jahresbericht ist vor Weihnachten einzureichen.
Kontakt

Charalampos Alexopoulos
M.Sc.Geschäftsführer GREES